Es HISWA haven en werfregelment gilt. Lies sie hier.

 

Das HISWA HAVEN- EN WERFREGLEMENT und das folgende Aanvullend huis- en gedragsreglement gelten für das gesamte Lagergelände und die Gebäude, die sich darauf befinden. Unter Lager ist in diesem Reglement zu verstehen: der Zeitraum, in dem sich das Schiff auf dem Trockenen befindet mit dem Zweck, es für eine längere Zeit nicht zu gebrauchen. Unter Verwalter versteht man die Person, die im Auftrag von JSS mit der Überwachung betraut ist.

 

  1. Im Auftrag der Feuerwehr und des Versicherers ist es nicht gestattet,
    – im Lager Gasflaschen an Bord Ihres Bootes zu haben
    – Batterien angeschlossen zu lassen (Hauptschalter aus oder Klammern abklemmen) wegen Kurzschlussgefahr
    – Batterien ohne Aufsicht zu laden
    – Schiffsheizung zu verwenden
    – an Metallen zu schweißen, schleifen, brennen oder eine offene Flamme zu verwenden.
    – Im Innenlager ist Rauchen nicht gestattet.
    – Vergewissern Sie sich immer über die vorhandenen Fluchtwege und Löschmittel.
    – Fluchtwege und Ausgänge zu blockieren
  2. Achten Sie darauf, dass beim Verlassen des Bootes der Strom ausgeschaltet ist!  In Abwesenheit des Bootsbesitzers dürfen keine Stecker in den Steckdosen stecken.
  3. Baulampen, Heizgeräte und andere große Energieverbraucher sind nicht gestattet und werden nur in Absprache mit dem Verwalter zugelassen.
  4. Bei Arbeiten an der Außenseite des Bootes ist es zwingend erforderlich, einen Bodenschutz unter dem Boot anzubringen. Bodenplanen für diesen Zweck finden Sie in dem weißen Bereich vor dem mittleren Schuppen.
  5. Verwenden Sie nur Schleifmaschinen mit Staubabsaugung und Staubsauger oder schleifen Sie nass und entsorgen Sie das Spülwasser fachgerecht (in den dafür bestimmten Vorratstank).
  6. Sie dürfen keinen Staub, Schmutz oder Beeinträchtigungen unter Ihrem Boot oder auf und unter einem anderen Boot verursachen.
  7. Es ist verboten, Stützen und/oder Holzstopper zu entfernen oder zu verschieben.
  8. Auf Booten kann nur in Absprache mit dem Verwalter übernachtet werden. Das geschieht auf eigenes Risiko.
  9. Sie sind verpflichtet, im Lager für Ordnung, Ruhe und Sauberkeit zu sorgen, die Sicherheitsvorschriften zu respektieren und zu verhindern, dass Andere an Ihrem Verhalten Anstoß nehmen.
  10. Die Lagertür muss nach dem Betreten geschlossen werden, um unbefugten Zutritt zu verhindern.
  11. Wenn Sie möchten, dass eine Firma, die nicht zu unseren Servicepartnern gehört, an Ihrem Boot auf dem Hafengelände arbeitet, fragen Sie den Verwalter um Erlaubnis.
  12. Eine verantwortungsbewusste und sichere Arbeitsweise ist zwingend!
  13. Brennbare Abfälle wie Farbreste (insbesondere 2-Komponenten-Farben), Polyester, Lösungsmittel, Farbbehälter, Pinsel und Tücher müssen in den dafür vorgesehenen blauen Fässern (Lagerraum für kleine Chemieabfälle) entsorgt werden oder mit nach Hause genommen werden. Diese Produkte nie in den allgemeinen Mülleimer deponieren oder unter dem Boot liegen lassen.
  14. Sie dürfen keinen Sperrmüll oder chemische Abfälle auf dem Gelände zurücklassen! Bei alten Batterien immer den Verwalter konsultieren.
  15. Öl, Ölfilter, Bilgenwasser und Öltücher müssen nach Anweisung des Hafenmeisters im Hafen in einem geeigneten Behälter deponiert werden. Also nicht auf dem Gelände zurücklassen. Bei Nebel nach Absprache mit dem Verwalter
  16. Andere Abfälle können Sie in dem dafür vorgesehenen Rollcontainer im Außenbereich entsorgen.
  17. Das Aufräumen von Gütern und Gegenständen ist sehr wichtig und verhindert Unfälle.
  18. Bei Problemen und/oder Unklarheiten auf dem Lagergelände wenden Sie sich bitte umgehend an die Geschäftsleitung oder den Verwalter!
  19. Jacht Service Schokkerhaven ist nicht haftbar für Schäden jeglicher Art oder aus welchem Grund auch immer, die an Personen oder Gütern verursacht werden, oder für Verlust oder Diebstahl von Eigentum, es sei denn, dies ist die Folge von Mängeln, die ihm und/oder den Seinigen zuzuschreiben sind.
  20. Jacht Service Schokkerhaven ist nicht haftbar für Schäden jeglicher Art oder aus welchem Grund auch immer, die an Personen oder Gütern verursacht werden, oder für Verlust oder Diebstahl von Eigentum, es sei denn, dies ist die Folge von Mängeln, die ihm und/oder den Seinigen zuzuschreiben sind.
  21. Der Mieter hat die Lagervorschriften und die Anweisungen zum Mietvertrag des Vermieters oder im Namen des Vermieters zu beachten.
  22. Besteht ein Schadensrisiko oder ist die Sicherheit gefährdet, ist der Vermieter berechtigt, auf Kosten des Mieters die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. In dringenden Fällen kann der Vermieter dies ohne Warnung tun; in allen anderen Fällen, wenn der Mieter der Warnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist (abhängig vom Ernst der Situation) nachgekommen ist.
  23. Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die durch einen Mangel verursacht werden, der ihm selbst, seinen Familienangehörigen, seinen Mitarbeitern und den vom Mieter eingeladenen Gästen zuzuschreiben ist, und hat für sein Boot eine Versicherung abzuschließen, die eine angemessene Deckung gegen das Risiko der zivilrechtlichen Haftung bietet.
  24. Der Mietvertrag wird für die Dauer einer Sommer- oder Wintersaison abgeschlossen. Wenn das Boot nach der Winterlagerzeit auch in der Sommerperiode im Lager bleibt, wird am 1. August die folgende Winterlagerzeit stillschweigend verlängert. Wenn JSS anders entscheidet, kann dies entbunden werden.

 

BITTE HALTEN SIE DIE HALLEN UND DIE AUSSENBEREICHE SAUBER UND ORDENTLICH

Yacht Lagerung und Kranservice

BEL 06 46104780